Liebe Eltern,



nachstehende Hinweise und Festlegungen sollen Ihnen eine kleine Hilfe und Anregung sein. Natürlich stehen wir Ihnen zu weiteren Fragen gern und unbürokratisch zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie mit uns kurzfristig einen Gesprächstermin!




1. Krankheit und Krankmeldung Ihres Kindes


Bitte informieren Sie den Klassenlehrer, sowie das Sekretariat, am 1. Fehltag, in der Regel von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr, spätestens aber bis 10.00 Uhr. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage.
Am 1. Tag nach der Genesung geben Sie bitte Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest zur Abgabe beim Klassenlehrer mit.
Sollten Sie keine Entschuldigung vorlegen, zählt das Fernbleiben Ihres Kindes als unentschuldigt.

Informieren Sie bitte im Vorfeld den Klassenlehrer Ihres Kindes über einen geplanten Arztbesuch.
Sollte sich der Gesundheitszustand Ihres Kindes während der Unterrichtszeit stark verschlechtern, darf es nicht allein nach Hause gehen. Ihr Kind muss von einem Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person (Vollmacht vorausgesetzt) abgeholt werden.
Unfälle im Sportunterricht, im Schulhaus, auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden. Es erfolgt eine Eintragung in unser Unfallbuch und ggf. die Erstellung einer Unfallmeldung.




2. Medikamenteneinnahme während der Unterrichtszeit


Die Richtlinie zur Verabreichung von Medikamenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (Medikamenten-Erlass) vom 03.01.2012 im Schulverwaltungsblatt trifft dazu die rechtlich verbindlichen Aussagen. Sollte also Ihr Kind während der Unterrichtszeit vom Arzt verschriebene Medikamente einnehmen müssen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes in Verbindung und besprechen Sie mit ihm alle weiteren Schritte!




3. Sportunterricht


Die Teilnahme Ihres Kindes am Sportunterricht ist nur in ordnungsgemäßer Sportkleidung (Turnhallenbenutzung: Turnschuhe mit hellen und weichen Sohlen) gestattet.
Das Tragen von Uhren und Schmuck (Ohrringe und Piercing eingeschlossen) ist grundsätzlich nicht gestattet.
Eine Sportbefreiung legt Ihr Kind dem Sportlehrer vor Beginn des Unterrichts vor. Bitte Turnschuhe mitgeben!




4. Veränderungen von Schülerdaten


Veränderungen der Sorgerechtsverhältnisse, der Wohnanschrift, der Telefonnummer oder ein beabsichtigter Umzug (evtl. damit verbundener Wechsel in eine andere Grundschule) teilen Sie bitte umgehend dem Klassenlehrer Ihres Kindes bzw. der Schulleitung mit! Nutzen Sie außerdem die Formulare auf unserer Homepage.




5. Hortanmeldungen


Die Anmeldung für einen Besuch Ihres Kindes im Hort „Ratzefummel“ ist nur über den Hort selbst möglich:

Frau Schmidt Telefon: 03928/728434




6. Freistellung vom Unterricht


Beabsichtigen Sie Ihr Kind vom Unterricht zu beurlauben für ein wichtiges familiäres Vorhaben, Urlaub u.a.m. können Sie einen schriftlichen Antrag an den Klassenlehrer Ihres Kindes stellen. Dieser sollte spätestens 14 Tage vor der Freistellung in der Schule abgegeben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Befreiung Ihres Kindes vom Unterricht haben Sie allerdings nicht! Eine Freistellung direkt vor bzw. nach den Ferien ist nicht möglich. Die Ferientermine sind verbindlich einzuhalten und nicht durch einen Freistellungsantrag zu verlängern.




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