Elternrat

In jeder Klasse wurden vier Elternvertreter gewählt. Diese Eltern haben, stellvertretend für die jeweilige Klasse, folgende Aufgaben:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren.
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung bzw. Klassenleitung weiterzugeben.
  • an den Beratungen der Schulkonferenzen teilzunehmen.
  • ggf. Planung von klasseninternen Vorhaben, Projekten etc.
Der Elternrat wird in der 1. Klasse, sowie in der 3. Klasse neu gewählt und hat eine Amtszeit von zwei Schuljahren.
Die Wahl des Elternrates ist im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fest vorgeschrieben.

Schülerrat

Der Schülerrat setzt sich aus den Klassensprechern der Klassen 2 bis 4 und ihren Stellvertretern zusammen. In regelmäßigen Treffen mit Frau Gruschke und Herrn Jungnickel bespricht der Schülerrat Themen, die Kinder und Erwachsene im Schulalltag gleichermaßen betreffen, z.B. Projektideen, Raum- und Schulhofgestaltung, die Anschaffung neuer Spielgeräte, aber auch die Einhaltung vereinbarter Regeln.

 

Der Schülerrat hat folgende Aufgaben:

  • Diskussion und Lösungsfindung bei schulinternen Problemen.
  • Vertreten und Präsentieren der Meinung der Schülerschaft.
  • Kommunikation mit der Schulleitung.
  • Planung und ggf. Durchführung von Veranstalungen im Sinne der Schüler.
  • Die Mitglieder des Schülerrates müssen ihren Klassen über die Tätigkeiten und Vorhaben des Schülerrates regelmäßig Bericht erstatten.

 

 

Der amtierende Schülerrat des Schuljahres 2023/2024:

 

2a Ruby
2b Lucy, Noel
3a Emil B., Jordan
3b Paul, Helene Anna
4a Moritz, Liam Steven
4b Annabell, Augustin

 

 

 

 

 

 




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